Globale Arbeits- und Sozialstandards

  • Orientierung an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Wir handeln verantwortungsvoll gegenüber unseren Mitarbeitern. Dazu gehört unsere Selbstverpflichtung zur Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards, die wir in unserem globalen Verhaltenskodex verankert haben. Sie umfasst international anerkannte Arbeitsnormen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der „Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgehalten sind. BASF hat den Anspruch, diese Standards weltweit einzuhalten. Unsere Verantwortung zum Handeln im Einklang mit internationalen Arbeits- und Sozialstandards nehmen wir im Wesentlichen durch drei Elemente wahr: das Compliance-Programm (einschließlich externer Compliance-Hotlines), den intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern (beispielsweise mit Arbeitnehmervertretungen oder internationalen Organisationen) sowie unsere 2015 etablierte gruppenweit geltende BASF-Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeitsnormen.

Diese Richtlinie konkretisiert die im globalen Verhaltenskodex unter „Menschenrechte und internationale Arbeitsstandards“ aufgeführten Themen in Bezug auf unsere Mitarbeiter. Auf dieser Grundlage wird im Rahmen eines globalen Managementprozesses das nationale Recht aller Länder, in denen BASF tätig ist, beobachtet und die Achtung der internationalen Arbeitsnormen evaluiert. Enthält das nationale Recht keine oder niedrigere Anforderungen, werden Aktionspläne erarbeitet, um diese Lücken sukzessive in einem angemessenen Zeitrahmen zu schließen. Ergeben sich Konflikte mit nationalem Recht oder nationalen Gebräuchen, streben wir an, im Einklang mit unseren Werten und international anerkannten Grundsätzen zu handeln, ohne das Recht des jeweiligen Landes zu verletzen. Die Ergebnisse des Abgleichs des nationalen Rechts mit der Richtlinie sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie werden über den Managementprozess regelmäßig nachverfolgt und dokumentiert. Dies ist unser zentrales Due-Diligence-System. Auf Basis unserer Richtlinie haben wir durch den Managementprozess beispielsweise erreicht, dass bei BASF-Gesellschaften in Ländern mit keiner gesetzlichen Vorgabe oder einer gesetzlichen Vorgabe unterhalb der BASF-Richtlinie der Mutterschutz verbessert wurde.

Über interne Kontrollprozesse, wie zum Beispiel Responsible-Care- Audits, wird bereits geprüft, inwieweit Bestandteile der Richtlinie in den BASF-Gruppengesellschaften 1 eingehalten werden. Darüber hinaus haben wir im Jahr 2018 damit begonnen, unsere Selbstverpflichtung in den bestehenden Auditprozess zur Konzernrevision zu integrieren.

1 Ohne Mitarbeiter aus den von Bayer akquirierten Geschäften