1.4 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erlösrealisierung

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden in Höhe der Gegenleistung, die BASF im Austausch gegen Waren oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird, erfasst, wenn die Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden.

BASF erzielt hauptsächlich Einnahmen aus dem Verkauf von Waren. Diese werden zu dem Zeitpunkt als Umsatzerlöse erfasst, zu dem die Kontrolle über das Produkt von BASF an den Kunden übertragen wird; im Allgemeinen ist dies bei Lieferung der Fall. Werden Produkte in ein Konsignationslager geliefert, verbleibt die Kontrolle regelmäßig bei BASF. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Ware vom Kunden verbraucht wurde. Langfristige Lieferverträge enthalten üblicherweise variable Preise, die von der Entwicklung der Rohstoffpreise abhängen, sowie variable Mengen.

Umsatzerlöse aus dem Verkauf oder der Lizenzierung von Technologien oder technischem Know-how werden, gemäß der vertraglich vereinbarten Übertragung der mit diesen Technologien verbundenen Rechte und Pflichten, als Umsatz erfasst. Die Umsatzrealisierung aus der Erteilung von Lizenzen von Technologien und geistigem Eigentum erfolgt in Abhängigkeit davon, ob es sich um ein Nutzungs- oder Zugriffsrecht handelt. Die Umsatzrealisierung aus einem Nutzungsrecht erfolgt zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung und die Umsatzrealisierung aus einem Zugangsrecht über den Zeitraum des Vertrags mit dem Kunden. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus umsatz- und nutzungsabhängigen Lizenzen erfolgt in Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Abrechnungsvereinbarungen.

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Edelmetallen an Industriekunden werden bei Lieferung realisiert und die entsprechenden Kaufpreise als Herstellungskosten erfasst. Beim Handel mit Edelmetallen und ihren Derivaten mit Händlern, bei denen normalerweise keine physische Lieferung erfolgt, werden die Erträge mit den dazugehörigen Kosten verrechnet.

Dienstleistungen, die an Kunden erbracht werden, werden gemäß Leistungsfortschritt in Rechnung gestellt und entsprechend als Umsatz erfasst.

Mehr zur Aufteilung der Umsatzerlöse:
Anmerkung 4
Konzernlagebericht

Wenn die Gegenleistung in einem Vertrag variable Komponenten enthält, schätzt BASF die Höhe der Gegenleistung, auf die sie gegen Übergabe der Ware an den Kunden Anspruch hat. Variable Komponenten werden nur dann als Umsatz erfasst, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass eine Stornierung der Umsatzerlöse nicht eintritt. Erwartete Rabatte und sonstige Preisnachlässe werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung abgegrenzt, um wahrscheinliche Risiken im Zusammenhang mit der Rücksendung von Waren, zukünftige Gewährleistungsverpflichtungen und andere Ansprüche abzudecken.

BASF gewährt Kunden Rabatte, wenn die vom Kunden während des definierten Zeitraums gekaufte Ware einen vertraglich festgelegten Schwellenwert überschreitet. Rabatte werden üblicherweise gegen vom Kunden zu zahlende Beträge verrechnet. Als Schätzung der variablen Gegenleistung für künftige Rabatte verwendet BASF, je nach den Bedingungen des zugrunde liegenden Vertrags, den Erwartungswert oder den wahrscheinlichsten Betrag. Die ausgewählte Methode, die den Betrag der variablen Gegenleistung am besten vorhersagt, wird in erster Linie von der Anzahl der im Vertrag enthaltenen Volumenschwellenwerte bestimmt. Bei der Berechnung von Rabatten werden alle verfügbaren historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen berücksichtigt.

Kunden haben generell ein Rückgaberecht, wenn die gelieferte Ware nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Darüber hinaus geben bestimmte Verträge dem Kunden das Recht, die Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben. BASF verwendet die Erwartungswertmethode zur Schätzung der Waren, die zurückgegeben werden, da diese Methode die Höhe der variablen Gegenleistung, auf die BASF Anspruch hat, am besten vorhersagt.

Mit Anwendung der Vereinfachungsregelung des IFRS 15 passt BASF den zugesagten Betrag der Gegenleistung nicht an die Auswirkungen einer wesentlichen Finanzierungskomponente an, wenn bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Waren oder der Dienstleistung an den Kunden und dem Zeitpunkt, zu dem erwartet wird, dass der Kunde für diese Waren oder die Dienstleistungen bezahlt, ein Jahr oder weniger beträgt.

Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben.

Vermögen

Erworbene immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die jeweilige Nutzungsdauer bemisst sich anhand der Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags oder des voraussichtlichen Verbrauchs des Nutzenpotenzials des immateriellen Vermögenswerts.

Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Nutzungswert wird berechnet auf Basis zukünftiger Mittelzuflüsse und -abflüsse und der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten nach Steuern, abhängig von Steuerraten sowie Länderrisiken. Sollten die Gründe für eine Wertminderung entfallen, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen bis zu dem Wert, der sich ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre. Abhängig von der Art des immateriellen Vermögenswerts, werden die Abschreibungen in den Herstellungskosten, den Vertriebskosten, den Forschungs- und Entwicklungskosten oder den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer betreffen Firmen- beziehungsweise Markennamen, die im Rahmen von Akquisitionen erworben wurden. Diese werden zu Anschaffungskosten bewertet und einmal jährlich sowie bei Vorliegen einer Indikation für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen selbsterstellte Software. Diese sowie das sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögen werden zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der fortgeführte Buchwert des Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegt. Die Herstellungskosten selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile von Gemeinkosten.

Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von immateriellen Vermögenswerten beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Die durchschnittlichen gewichteten Abschreibungsdauern des immateriellen Vermögens betrugen:

Durchschnittliche gewichtete Abschreibungsdauern in Jahren

 


2018

2017

Vertriebsrechte und ähnliche Rechte

 

15

15

Produktrechte, Lizenzen und Trademarks

 

19

20

Know-how, Patente und Produktionstechnologien

 

15

15

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte

 

4

4

Sonstige Rechte und Werte

 

4

5

Emissionsrechte: Die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) oder einer vergleichbaren Behörde in anderen Ländern unentgeltlich ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Wert von null in der Bilanz angesetzt. Entgeltlich am Markt erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Aus den verursachten Emissionen erwächst die Verpflichtung zur Abgabe der Emissionsrechte. Die Folgebewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Marktpreisen, maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Im Falle eines niedrigeren beizulegenden Zeitwerts am Bilanzstichtag erfolgt eine Abwertung auf diesen Wert.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nur bei Vorliegen einer Wertminderung abgeschrieben. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich und zusätzlich bei Vorliegen einer Indikation für eine Wertminderung überprüft. Wertaufholungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verrechneten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die Neubewertungsmethode wird nicht angewendet. Geringwertige Anlagegegenstände werden im Erwerbsjahr als Aufwand erfasst.

Die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der allgemeinen Verwaltungskosten der mit der Anlagenerrichtung befassten Bereiche.

Aufwendungen für turnusmäßige Wartungen von Großanlagen werden in Höhe der Kosten der Maßnahme als separater Vermögenswert angesetzt und linear über den Zeitraum bis zur nächsten Wartung abgeschrieben. Die Kosten des Austauschs von Komponenten werden als Vermögenswert erfasst, sofern ein zukünftiger zusätzlicher Nutzen erwartet wird. Der Buchwert der ausgetauschten Komponenten wird ausgebucht. Die Kosten der Instandhaltung und Reparatur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs werden als Aufwand erfasst.

Das bewegliche und das unbewegliche Anlagevermögen wurden größtenteils linear abgeschrieben, mit Ausnahme der Produktionslizenzen und -anlagen der ab Ende September 2018 als nicht fortgeführtes Geschäft klassifizierten Öl-und-Gas-Aktivitäten. Diese wurden bis dahin im Wesentlichen leistungsabhängig nach der Unit-of-Production-Methode abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von Sachanlagen beruhen auf Erfahrungen, Planungen und Schätzungen. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft. Die durchschnittlichen gewichteten Abschreibungsdauern des fortgeführten Geschäfts betrugen:

Durchschnittliche gewichtete Abschreibungsdauern in Jahren

 


2018

2017

Gebäude und bauliche Betriebsvorrichtungen

 

22

21

Technische Anlagen und Maschinen

 

11

10

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

7

6

Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt. Die Bewertung erfolgt anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten oder des Nutzungswerts. Der Nutzungswert wird berechnet auf Basis zukünftiger Mittelzuflüsse und -abflüsse und der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten nach Steuern, abhängig von Steuerraten sowie Länderrisiken. Die Wertminderung erfolgt in Höhe des Unterschieds zwischen dem bisherigen Buchwert und dem erzielbaren Betrag. Sollten die Gründe für eine Wertminderung entfallen, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen bis zu dem Wert, der sich ergeben hätte, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre.

Die zur Erzielung von Wertsteigerungen oder Mieteinnahmen gehaltenen Immobilien (Investment Properties) sind unwesentlich und werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen beziehungsweise zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Leasing: Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Leasingverträge sind als Operating-Leasing oder als Finanzierungsleasing zu klassifizieren.

Im Rahmen des Operating-Leasings genutzte Vermögenswerte werden nicht aktiviert. Die zu leistenden Leasingzahlungen werden periodengerecht ergebniswirksam erfasst.

Ein Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Ertragschancen eines Vermögenswerts übertragen werden. Vermögenswerte, die im Rahmen des Finanzierungsleasings genutzt werden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, als Vermögenswert aktiviert. Gleichzeitig wird eine Leasingverbindlichkeit in entsprechender Höhe ausgewiesen. Die periodischen Leasingzahlungen sind in die Tilgungs- und Zinskomponente aufzuteilen. Die Tilgungskomponente reduziert die Verbindlichkeit, während die Zinskomponente als Zinsaufwand ausgewiesen wird. Abschreibungen erfolgen entsprechend der Nutzungsdauer der geleasten Vermögenswerte oder der kürzeren Leasingdauer.

Leasingverträge können in andere Kontrakte eingebettet sein. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Leasing, so werden die Vertragsbestandteile separiert und nach den entsprechenden Regelungen bilanziert und bewertet. 


Fremdkapitalkosten: Die direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten, die im Rahmen des Erwerbs, des Baus oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts anfallen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn sich der Zeitraum zur Versetzung des Vermögenswerts in den gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt aktiviert, ab dem der Vermögenswert für die vorgesehene Nutzung bereit ist. Dabei wird ein Fremdkapitalkostensatz von 1,5 % (Vorjahr: 2,0 %) zugrunde gelegt, der gegebenenfalls länderspezifisch angepasst wird. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfallens ergebniswirksam erfasst.

Staatliche Zuschüsse: Zuwendungen der öffentlichen Hand für den Erwerb oder den Bau von Sachanlagen verringern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte. Sonstige gewährte Zuschüsse oder Beihilfen werden sofort als Sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst beziehungsweise abgegrenzt und über den zugrunde liegenden Zeitraum aufgelöst.

At Equity bilanzierte Beteiligungen: Die Buchwerte dieser Gesellschaften werden jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden oder sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht beziehungsweise vermindert. Bei Hinweisen auf einen niedrigeren Wert einer Beteiligung wird eine ergebniswirksame Wertminderung vorgenommen.

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf Basis der Durchschnittsmethode bewertet. Wenn die Börsen- oder Marktpreise beziehungsweise die beizulegenden Zeitwerte der Absatzprodukte auf der Basis von Nettoveräußerungswerten niedriger sind, erfolgt eine Wertminderung auf diesen niedrigeren Wert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem im normalen Geschäftsverlauf erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Aufwendungen für Fertigstellung und Vertrieb.

Als Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bei Normalkapazität der betreffenden Produktionsanlagen erfasst, soweit sie im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Kosten für die betriebliche Altersversorgung, für soziale Einrichtungen des Betriebs und freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung werden ebenfalls berücksichtigt, soweit sie auf die Herstellung entfallen. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Abschläge auf Vorräte können sich bei einem Preisrückgang der Absatzprodukte und bei hohen Lagerreichweiten ergeben. Zuschreibungen zu Vorräten werden vorgenommen, wenn der Grund für die Abschreibungen entfallen ist.

Bei der Bewertung von Vorratsbeständen des Edelmetallhandels wird die Ausnahmeregelung des IAS 2 für Händler angewendet. Hiernach sind solche Vorräte, die ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden, mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten anzusetzen. Alle Wertänderungen werden unmittelbar ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Latente Steuern: Für temporär abweichende Wertansätze zwischen IFRS- und Steuerbilanzen sowie für steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften werden latente Steuern angesetzt. Dies umfasst ebenso die abweichenden Wertansätze, die sich aus Unternehmenserwerben ergeben, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die Berechnung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Am oder vor dem Bilanzstichtag beschlossene beziehungsweise weitgehend beschlossene Steuersatzänderungen werden berücksichtigt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und die gleiche Fristigkeit aufweisen. Ergibt sich ein Überhang an latenten Steueransprüchen, so werden diese nur angesetzt, sofern eine Realisierung der Steuerminderung als wahrscheinlich erachtet wird. Maßgebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche ist die Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung der Bewertungsunterschiede und die Einschätzung der Nutzbarkeit der Verlustvorträge und nicht genutzter Steuergutschriften. Dies hängt ab von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften geltend gemacht werden können. Die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche basiert auf unternehmensinternen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der jeweiligen Gruppengesellschaft.

Veränderungen von latenten Steuern in der Bilanz werden als latenter Steueraufwand/-ertrag erfasst, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt nicht direkt im Eigenkapital oder in den im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen anzusetzen ist. Für die im Eigenkapital abgebildeten Effekte werden die Veränderungen der latenten Steueransprüche und Steuerschulden ebenfalls ergebnisneutral erfasst.

Für Unterschiedsbeträge zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert einer einbezogenen Tochtergesellschaft werden latente Steuerschulden gebildet, wenn eine Umkehr dieser Differenz in absehbarer Zukunft erwartet wird. Für im Folgejahr geplante Dividendenausschüttungen werden latente Steuerschulden angesetzt, sofern diese zu einer Umkehr temporärer Differenzen führen.

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn BASF bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht weiter fortbestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden und BASF nach der Übertragung die Verfügung über die finanziellen Vermögenswerte nicht kontrollieren kann. Beispielsweise erfolgt die Ausbuchung von Forderungen, wenn ihre Uneinbringlichkeit endgültig feststeht. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag und im Edelmetallhandel zum Handelstag bilanziert.

Der Marktwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen beziehungsweise für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Sofern Preisnotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen, zum Beispiel in Form von Börsenkursen, werden diese bei der Bewertung zugrunde gelegt. Andernfalls werden bei der Bewertung interne Bewertungsmodelle unter Verwendung aktueller Marktparameter oder externe Bewertungen, zum Beispiel durch Banken, herangezogen. Bei interner Bewertung werden insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle angewandt.

Seit dem 1. Januar 2018 wendet BASF IFRS 9 an. Dieser erfordert außer bei erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten die Bildung von Wertberichtigungen zum einen als erwartete Kreditverluste unabhängig von der Existenz tatsächlicher Ausfallereignisse und zum anderen als Einzelwertberichtigungen bei Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung. Bei Wegfall dieser Anzeichen werden erfolgswirksame Wertaufholungen bis zur Höhe des jeweiligen Buchwerts vorgenommen, der sich ohne Ausfallereignis ergeben hätte. Wertberichtigungen werden grundsätzlich auf separaten Konten erfasst.

Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte basieren zum einen auf der sogenannten Zahlungsstrombedingung (ausschließlich Zahlungsströme aus Zinsen und Kapitalrückzahlung), das heißt, der konkreten Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme eines einzelnen finanziellen Vermögenswerts. Zum anderen hängen sie auch vom Geschäftsmodell ab, nach dem Portfolios finanzieller Vermögenswerte gesteuert werden. Auf Grundlage dieser beiden Kriterien finden bei BASF für finanzielle Vermögenswerte folgende Bewertungskategorien Anwendung:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche finanziellen Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen in Übereinstimmung mit der in IFRS 9 etablierten Zahlungsstrombedingung darstellen. Beispielhaft werden bei BASF Derivate in diese Bewertungskategorie eingeordnet. Die Fair-Value-Option gemäß IFRS 9, welche die Zuordnung von Finanzinstrumenten, die weder auf Grundlage der Zahlungsstrombedingung noch des Geschäftsmodellkriteriums erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind, in die vorliegende Kategorie unter bestimmten Bedingung zulässt, übt BASF grundsätzlich nicht aus.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Bei BASF werden zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie in der Position Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesene Forderungen und bestimmte Wertpapiere dieser Bewertungskategorie zugeordnet.

    Die Zugangsbewertung dieser Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zum Fair Value. Dieser entspricht regelmäßig dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt. Die erfolgswirksame Folgebewertung erfolgt anhand der Effektivzinsmethode.

    Wertberichtigungen werden sowohl im Rahmen der Zugangs- als auch der Folgebewertung bereits ohne Ausfallereignis als erwartete Kreditverluste berücksichtigt. Sofern die Gegenpartei als ausgefallen betrachtet wird, erfolgt grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte. Des Weiteren entsteht Wertberichtigungsbedarf, wenn die einer Forderung zugrunde liegenden Vertragsbedingungen durch Neuverhandlungen dergestalt verändert werden, dass der Barwert der zukünftigen Zahlungen sinkt.

    Das Ausmaß erwarteter Kreditverluste wird zum einen durch das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts, zum anderen auch durch die Veränderung dieses Kreditrisikos determiniert: Sofern sich das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswerts seit dessen erstmaliger bilanzieller Erfassung signifikant erhöht hat, erfolgt grundsätzlich die Berücksichtigung von über die gesamte Laufzeit eines Vermögenswerts erwarteten Kreditverlusten. Hat sich das Kreditrisiko im genannten Zeitraum hingegen nicht signifikant erhöht, werden grundsätzlich lediglich die innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverluste als Wertminderung erfasst. Abweichend von diesem Vorgehen werden entsprechend dem nach IFRS 9 für die Bestimmung erwarteter Kreditverluste zulässigen vereinfachten Ansatz beispielsweise auf Forderungen aus Leasingtransaktionen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stets die über die jeweilige Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertminderung berücksichtigt.

    Bei BASF erfolgt die Beurteilung des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswerts sowohl anhand interner Informationen als auch externer Ratinginformationen bezüglich des jeweiligen Kontrahenten. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos der Gegenpartei wird dann unterstellt, wenn sich ihr Rating um eine definierte Anzahl von Stufen verringert hat. Die Signifikanz der Erhöhung des Kreditrisikos wird nicht für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus Leasingtransaktionen überprüft. Zudem wird für Gegenparteien mit hoher Bonität grundsätzlich unterstellt, dass sich ihr Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat.

    Bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs im Rahmen der Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten und Einzelwertberichtigungen werden regionale und unter Umständen branchenspezifische Gegebenheiten und Erwartungen berücksichtigt. Weiterhin wird auf interne Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings und die Einschätzungen von Inkassounternehmen und Kreditversicherern zurückgegriffen, soweit solche verfügbar sind. Bei Einzelwertberichtigungen werden darüber hinaus Erfahrungswerte zur Zahlungsfähigkeit der Kunden sowie kundenspezifische Risiken berücksichtigt. Ferner werden bei der Ermittlung von Wertberichtigungen unter anderem Kreditversicherungen berücksichtigt, die einen Teil des zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertenden Forderungsbestands decken. Bankgarantien und Akkreditive finden in unwesentlichem Umfang Einsatz. Erwartete Kreditverluste und Einzelwertberichtigungen werden nur insoweit für Forderungen ermittelt, als diese nicht durch eine Kreditversicherung oder durch andere Sicherheiten gedeckt sind. Forderungen, deren Versicherung einen Selbstbehalt vorsieht, werden maximal in Höhe des Selbstbehalts wertberichtigt.

    Die Verringerung von Wertberichtigungen – beispielsweise als Resultat der Reduktion des Kreditrisikos einer Gegenpartei oder aufgrund eines objektiven nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalts –, wird erfolgswirksam erfasst. Zuschreibungen erfolgen maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erwarteter künftiger Kreditverluste.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag im Einklang mit der Zahlungsstrombedingung des IFRS 9 darstellen, sofern diese Vermögenswerte nicht nur mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, sondern auch Zahlungsströme aus ihrer Veräußerung zu generieren. Bei BASF werden dieser Kategorie bestimmte Wertpapiere zugeordnet, die als Fremdkapitalinstrumente einzustufen sind. Das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten wird von BASF nicht ausgeübt.

    Die Zugangsbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der zum Zugangszeitpunkt regelmäßig dem Nennwert der dieser Kategorie zugeordneten Wertpapiere entspricht. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Zeitwertänderungen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst und zum Zeitpunkt der Veräußerung der Vermögenswerte erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert.

    Wertberichtigungen auf erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Analogie zu den Wertberichtigungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte ermittelt und erfolgswirksam erfasst. Für finanzielle Verbindlichkeiten finden folgende Bewertungskategorien Anwendung:
  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen grundsätzlich alle finanziellen Verbindlichkeiten, sofern diese keine Derivate darstellen. Zum Zugangszeitpunkt werden sie grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der regelmäßig dem Wert der erhaltenen Gegenleistung entspricht. Die Folgebewertung wird erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode vorgenommen. Bei BASF werden zum Beispiel Anleihen und Bankverbindlichkeiten, die in der Position Finanzschulden ausgewiesen werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen derivative Verbindlichkeiten. Diese werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung ebenfalls zum Wert der erhaltenen Gegenleistung als beizulegender Zeitwert bewertet. Letzterer entspricht ebenfalls dem Wertmaßstab für diese Verbindlichkeiten im Rahmen der Folgebewertung. Das Wahlrecht, die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten zum Fair Value vorzunehmen, wird nicht ausgeübt.

    Derivative Finanzinstrumente können in andere Kontrakte eingebettet sein, so dass ein hybrides Finanzinstrument vorliegt. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Derivat, so wird dieses vom Basisvertrag separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern gemäß IFRS 9 keine Trennung vorgesehen ist, erfolgt die Bilanzierung des hybriden Instruments in Gänze zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzgarantien der BASF-Gruppe sind solche Verträge, die eine Ausgleichszahlung an den Garantienehmer nach sich ziehen, falls ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen einer definierten Geschäftsbeziehung mit dem Garantienehmer nicht nachkommt. Von BASF begebene Finanzgarantien werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden diese Finanzgarantien zum höheren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag bewertet.

Im Rahmen von Cashflow Hedges werden künftige Zahlungsströme und damit verbundene Erträge beziehungsweise Aufwendungen gegen Wertänderungsrisiken abgesichert. Hierzu werden zukünftig auftretende Grundgeschäfte und dazugehörige Sicherungsinstrumente zu Bilanzierungszwecken in eine Cashflow-Hedge-Accounting-Beziehung designiert. Der effektive Teil der Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments, das regelmäßig die Definitionsmerkmale eines Derivats erfüllt, sowie die Kosten der Absicherung werden dabei zunächst ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei zukünftigen Transaktionen, die zur Bilanzierung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen Schuld führen, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich gegen die Anschaffungskosten des gesicherten Instruments ausgebucht. Liegen dem Sicherungsgeschäft finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Schulden oder künftige Transaktionen zugrunde, werden die Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments in den Berichtsperioden, in denen das gesicherte Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird, aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der künftigen Transaktion abgestimmt.

Im Rahmen von Fair Value Hedges werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Hierbei werden die regelmäßig in Form von derivativen Finanzinstrumenten eingesetzten Sicherungsinstrumente zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und Marktwertänderungen unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Zudem werden die Buchwerte der als Grundgeschäft designierten Vermögenswerte oder Schulden ebenfalls ergebniswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bemessen.

Im Geschäftsjahr 2017 wendete BASF IAS 39 an. Dieser forderte, dass bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten bei Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung Wertberichtigungen vorgenommen werden. Bei Wegfall der Gründe für Wertminderungen wurden bei Krediten und Forderungen sowie bei den bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen erfolgswirksame Wertaufholungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Bei allen Finanzinstrumenten wurden Wertberichtigungen in separaten Konten erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:

  • Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassten Derivate und andere Handelsinstrumente. Bei BASF gehörten dieser Bewertungskategorie ausschließlich Derivate an. Derivate wurden in der Position Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen beziehungsweise Übrige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Fair-Value-Option von IAS 39 wendete BASF nicht an. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte basierte auf Marktparametern beziehungsweise auf darauf basierenden Bewertungsmodellen. In Ausnahmefällen basierte die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts auf nicht am Markt beobachtbaren Parametern.
  • Kredite und Forderungen umfassten die nicht an einem aktiven Markt notierten finanziellen Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die keine Derivate sind und nicht als zur Veräußerung verfügbar eingestuft wurden. Dieser Bewertungskategorie wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die in der Position Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen ausgewiesenen Forderungen und Darlehen zugeordnet. Die Zugangsbewertung erfolgte zum beizulegenden Zeitwert, der regelmäßig dem Nennwert der Forderung beziehungsweise dem ausgereichten Kreditbetrag entspricht. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche langfristige Kredite und Forderungen wurden zum Barwert angesetzt. Die erfolgswirksame Folgebewertung erfolgte grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Lagen objektive Hinweise auf eine Wertminderung einer Forderung vor, wurde eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bei der Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs wurden regionale und branchenspezifische Gegebenheiten berücksichtigt. Weiterhin wurde auf interne Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings und die Einschätzungen von Inkassounternehmen und Kreditversicherern zurückgegriffen, soweit solche verfügbar waren. Ein Teil des Forderungsbestands war durch Kreditversicherungen gedeckt. Bankgarantien und Akkreditive wurden in unwesentlichem Umfang genutzt. Es wurden nur solche Forderungen wertberichtigt, die nicht durch eine Kreditversicherung oder durch andere Sicherheiten gedeckt waren. Forderungen, deren Versicherung einen Selbstbehalt vorsah, wurden maximal in Höhe des Selbstbehalts wertberichtigt. Bei Wertminderungen wurden Erfahrungswerte zur Zahlungsfähigkeit der Kunden und zudem die Altersstruktur, die Überfälligkeit, vorhandene Versicherungen sowie kundenspezifische Risiken berücksichtigt. Des Weiteren entstand Wertberichtigungsbedarf, wenn die einer Forderung zugrunde liegenden Vertragsbedingungen durch Neuverhandlungen dergestalt verändert werden, dass der Barwert der zukünftigen Zahlungen sank. Außerdem wurden Wertberichtigungen auf Forderungen gebildet, die sich aus Transferrisiken für bestimmte Länder ergaben. Verringerte sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und konnte diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wurde die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam rückgängig gemacht. Zuschreibungen erfolgten maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Kredite und Forderungen wurden ausgebucht, wenn ihre Uneinbringlichkeit endgültig feststand.
  • Die bis zur Endfälligkeit zu haltenden finanziellen Vermögenswerte umfassten nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit festen beziehungsweise bestimmbaren Zahlungen und fester Laufzeit, bei denen die Absicht und die Fähigkeit zum Halten bis zur Endfälligkeit bestand und die keiner der anderen Bewertungskategorien zugeordnet waren. Der erstmalige Ansatz erfolgte zum beizulegenden Zeitwert, der in den überwiegenden Fällen den Anschaffungskosten entsprach. Die Folgebewertung erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei BASF waren dieser Bewertungskategorie keine finanziellen Vermögenswerte von wesentlicher Bedeutung zugeordnet.
  • Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umfassten finanzielle Vermögenswerte, die keine Derivate waren und keiner der zuvor genannten Bewertungskategorien zugeordnet wurden. In dieser Bewertungskategorie waren die in der Position Sonstige Finanzanlagen ausgewiesenen, nicht nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen sowie kurz- und langfristige Wertpapiere enthalten. Die Bewertung erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts wurden ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) abgegrenzt und erst bei Veräußerung oder Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Spätere Wertaufholungen wurden grundsätzlich ergebnisneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) erfasst. Lediglich bei Schuldinstrumenten wurden Zuschreibungen bis zur Höhe der ursprünglichen Wertminderung erfolgswirksam und darüber hinaus ergebnisneutral berücksichtigt. Fielen die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten, wurden Wertberichtigungen vorgenommen, falls die Wertminderung als dauerhaft eingeschätzt wurde und signifikant war. Die beizulegenden Zeitwerte wurden anhand von Marktnotierungen bestimmt. Beteiligungen, deren Zeitwert nicht zuverlässig bestimmt werden konnte, wurden zu Anschaffungskosten bewertet und bei Wertminderung abgeschrieben. Bei diesen Beteiligungen stellten die Anschaffungskosten den besten Schätzwert für den beizulegenden Zeitwert dar. Hierunter fielen Anteile an sonstigen Beteiligungen, sofern diese nicht börsennotiert waren. Eine Veräußerung dieser Beteiligungen in wesentlichem Umfang war nicht vorgesehen.
  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die keine Derivate sind, wurden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entsprach regelmäßig dem vereinnahmten Betrag. Die Folgebewertung erfolgte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzten sich im Wesentlichen aus Kassenbeständen und Bankguthaben mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten zusammen.

Derivative Finanzinstrumente können in andere Kontrakte eingebettet sein. Bestand gemäß den Regelungen des IAS 39 eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Derivat, so wurde dieses vom Basisvertrag separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Sonstige Eigenkapitalposten

Die ergebnisneutral in den Sonstigen Eigenkapitalposten erfassten Aufwendungen und Erträge werden in zwei Kategorien unterteilt: Posten, die in Zukunft über die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht werden (sogenanntes Recycling), und Posten, die künftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Zu der ersten Kategorie gehören Translationsanpassungen, die Bewertung von Wertpapieren zu Marktwerten und die Marktwertänderungen von Derivaten, die zur Absicherung künftiger Zahlungsströme und von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe eingesetzt werden. Zu den Posten im Sonstigen Eigenkapital, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, gehören die Effekte aus der Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne.

Schulden

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen: Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden unter anderem Annahmen zu folgenden Bewertungsparametern verwendet: künftige Entwicklung der Arbeitsentgelte und Renten sowie der Inflation, Fluktuation der Mitarbeiter sowie die Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten. Die Abzinsung der Verpflichtungen erfolgt auf Basis der Rendite hochwertiger festverzinslicher Unternehmensanleihen, für die mindestens eine der drei Ratingagenturen Fitch, Moody’s oder Standard & Poor’s ein Rating in der Bandbreite zwischen AA– bis AA+ erteilt hat.

Vergleichbare Verpflichtungen, insbesondere aus Zusagen nordamerikanischer Gruppengesellschaften zur Übernahme von Krankheitskosten und Lebensversicherungsprämien pensionierter Mitarbeiter sowie von deren Angehörigen, werden als Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.

Für die Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematische Gutachten verwendet.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Schätzungsänderungen in Bezug auf versicherungsmathematische Annahmen, die der Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zugrunde liegen, die Differenz zwischen normiertem und tatsächlichem Ertrag des Planvermögens sowie Effekte aus der Vermögenswertbegrenzung werden ergebnisneutral in den Sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen: Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer oder vergleichbare Ertragsteuern werden auf der Grundlage der erwarteten steuerpflichtigen Einkommen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt. Für darauf entfallende Zinsen werden Rückstellungen gebildet. Sonstige zu veranlagende Steuern werden entsprechend berücksichtigt.

Für bestimmte Umweltschutzmaßnahmen und -risiken werden Rückstellungen gebildet, wenn aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Durchführung von Maßnahmen besteht und der erwartete Mittelabfluss hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann.

Daneben enthalten die Sonstigen Rückstellungen auch erwartete Belastungen für den Rückbau bestehender Anlagen und Gebäude, die Sanierung kontaminierter Standorte, zur Rekultivierung von Deponien, zur Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen durch bestehende Produktions- oder Lagereinrichtungen und ähnliche Maßnahmen. Wird BASF als die einzige potenziell in Anspruch zu nehmende Partei identifiziert, deckt die Rückstellung die gesamte zu erwartende Belastung ab. Bei Standorten, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern betrieben werden, umfasst die gebildete Rückstellung grundsätzlich lediglich den BASF zurechenbaren Anteil an der erwarteten Gesamtbelastung. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung basiert auf den verfügbaren technischen Daten des Standorts, den genutzten Technologien, den gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen.

Rückstellungen für zu erwartende Abfindungszahlungen oder vergleichbare Personalaufwendungen sowie Abriss- oder Schließungskosten im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, wenn ein entsprechender Plan von der jeweiligen Geschäftsleitung beschlossen und kommuniziert wurde.

Rückstellungen für Dienstaltersgeldprämien und Jubiläumsgaben werden überwiegend nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Für abgeschlossene Altersteilzeitverträge werden die zugesagten Aufstockungszahlungen ratierlich über den Zeitraum bis spätestens zum Ende der Freistellungsphase angesammelt. Bilanzierung und Bewertung folgen dem Anwendungshinweis 1 (IFRS) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. vom Dezember 2012.

Sonstige Rückstellungen decken auch Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und -verfahren ab, sofern die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und unabhängige Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen.

Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen wird abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen sind Annahmen hinsichtlich des zu verwendenden Zinssatzes (2018: 1,5 %; 2017: 2,0 %) zu treffen. Die Finanzierungskosten aus der Aufzinsung in den Folgeperioden werden im Übrigen Finanzergebnis erfasst.

Übrige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Unternehmenszusammenschlüsse: Bei Unternehmenszusammenschlüssen werden die übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung bewertet. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen Vermögenswerte ist mit Annahmen verbunden. Die Bewertung basiert in großem Umfang auf prognostizierten Zahlungsströmen. Die tatsächlichen Zahlungsströme können von diesen signifikant abweichen. Der Kaufpreisaufteilung wesentlicher Unternehmenszusammenschlüsse werden externe unabhängige Gutachten zugrunde gelegt. Die Bewertungen bei Unternehmenszusammenschlüssen basieren auf Informationen, die zum Erwerbszeitpunkt existierten.

Zur Veräußerung gehaltene Gruppen von Vermögenswerten und Schulden beziehungsweise Veräußerungsgruppen: Hierunter fallen separat in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte sowie direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden, deren Veräußerung im Rahmen einer Transaktion höchstwahrscheinlich ist. Eine Transaktion wird als höchstwahrscheinlich eingeschätzt, wenn keine wesentlichen Risiken für den Vollzug der Transaktion bestehen, was regelmäßig den Abschluss verbindlicher Verträge erfordert. Die als Veräußerungsgruppe klassifizierten Vermögenswerte und Schulden werden zum niedrigeren Wert aus der Summe der Buchwerte und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten angesetzt; ausgenommen hiervon sind Vermögenswerte, die nicht unter die Bewertungsregeln des IFRS 5 fallen. Die planmäßige Abschreibung langfristiger Vermögenswerte und die Anwendung der Equity-Methode werden ausgesetzt.

Nicht fortgeführte Geschäfte: Aufgegebene Geschäftsbereiche, die als zu Veräußerungszwecken gehalten eingestuft wurden, werden in Übereinstimmung mit IFRS 5 im Abschluss der BASF als nicht fortgeführtes Geschäft dargestellt. Bis zum Abschluss der Transaktion wird das Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs im Ergebnis nach Steuern der BASF-Gruppe als separater Posten (Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführtem Geschäft) gezeigt. Umsatz und Ergebnis der BASF-Gruppe sind rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahres und unter Anpassung von Vorjahreszahlen um den konsolidierten Beitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs bereinigt dargestellt. Zudem werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des aufgegebenen Geschäftsbereichs in eine Veräußerungsgruppe (Vermögen beziehungsweise Schulden der Veräußerungsgruppe) umgegliedert. Ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Ausweises als Veräußerungsgruppe werden die Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte und die Equity-Methode ausgesetzt. Die Kapitalflussrechnung wird nicht angepasst. Die Aktivitäten des nicht fortgeführten Geschäfts werden in der Berichterstattung keinem berichtspflichtigen Segment zugeordnet.

Mehr dazu unter:
Anmerkung 2.5
Anmerkung 4

In dem nicht fortgeführten Öl-und-Gas-Geschäft werden Explorations- und Feldesentwicklungsausgaben nach der Successful Efforts Method bilanziert. Danach werden Ausgaben für fündige Explorationsbohrungen sowie für fündige und nichtfündige Entwicklungsbohrungen aktiviert.

Die Abschreibung von Vermögenswerten aus der Öl- und Gasgewinnung erfolgt auf Feldes- beziehungsweise Lagerstättenebene gemäß der Unit-of-Production-Methode. Die Abschreibung wird grundsätzlich auf Basis der Produktion der Periode in Relation zu den nachgewiesenen entwickelten Reserven berechnet.

Der immaterielle Vermögenswert aus dem Vermarktungsvertrag für Erdgas aus dem Erdgasfeld Juschno Russkoje wird gemäß dem auf BASF entfallenden Anteil an der produzierten und vermarkteten Menge abgeschrieben.

Immaterielle Vermögenswerte im nicht fortgeführten Öl-und-Gas-Geschäft beinhalten im Wesentlichen Explorations- und Förderrechte. Während der Explorationsphase werden diese nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Bei wirtschaftlicher Fündigkeit werden die Rechte gemäß der Unit-of-Production-Methode abgeschrieben.

Die Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen des nicht fortgeführten Öl-und-Gas-Geschäfts sind bis einschließlich September 2018 im Ergebnis der BASF-Gruppe enthalten.

Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen betreffen Verpflichtungen für das Verfüllen von Bohrlöchern und die Beseitigung von Fördereinrichtungen nach Beendigung der Förderung. Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung zum Barwert der künftigen Rückbauausgaben. In gleicher Höhe wird ein Vermögenswert als Teil des Buchwerts der betreffenden Anlage aktiviert und mit diesem zusammen abgeschrieben. Die Rückstellung wird bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Rückbaus jährlich aufgezinst.

Für die Wertminderungstests im nicht fortgeführten Öl-und-Gas-Geschäft sind die Annahmen zur langfristigen Entwicklung der Öl- und Gaspreise bedeutsam. Die unternehmensintern erstellten Prognosen beruhen auf empirisch fundierten Analysen zum globalen Öl- und Gasangebot sowie der globalen Öl- und Gasnachfrage. Kurzfristige Schätzungen bis zu drei Jahren berücksichtigen auch aktuelle Preisnotierungen beziehungsweise Termingeschäfte. Bei langfristigen Schätzungen wurden unter anderem auch Annahmen zu Inflation, Produktionsmengen und -kosten sowie der Energieeffizienz und der Substitution von Energiequellen getroffen. Anhand externer Quellen und Studien wurden die Öl- und Gaspreisschätzungen regelmäßig auf Plausibilität geprüft.

Für die Einheit Exploration & Production im nicht fortgeführten Öl-und-Gas-Geschäft wird ein Bewertungsmodell auf Basis eines feldbezogenen Bewertungsansatzes verwendet, in dem die erwarteten Zahlungsmittelströme einschließlich der Steuerzahlungen in den einzelnen Ländern berücksichtigt werden. Der Betrachtungszeitraum umfasst die geplanten Lizenzlaufzeiten beziehungsweise Förderreihen der enthaltenen Öl- und Gasfelder. Außerdem wird anstelle eines gewichteten Kapitalkostensatzes das jeweilige Länderrisiko und der jeweilig anzuwendende Steuersatz im Kapitalkostensatz berücksichtigt; dies führt im Ergebnis zu einer genaueren Berechnung des erzielbaren Betrags. Unter Berücksichtigung dieser Parameter variierte der Kapitalkostensatz nach Steuern von 6,56 % bis 10,63 % (2017: von 7,92 % bis 12,85 %) und vor Steuern von 9,62 % bis 30,37 % (2017: von 11,32 % bis 36,99 %).

Schätzungen oder Annahmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses

Die Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, der Eventualverbindlichkeiten oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen, Annahmen sowie der Ausübung von Ermessensspielräumen abhängig. Spezifische Schätzungen oder Annahmen für einzelne Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im jeweiligen Abschnitt erläutert. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Derartige Annahmen betreffen insbesondere die Bestimmung abgezinster Zahlungsströme im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen, der Nutzungsdauer des abnutzbaren Sachanlagevermögens oder immaterieller Vermögenswerte, den Wertansatz von Beteiligungen sowie die Bemessung von Rückstellungen beispielsweise für Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, Gewährleistungen, Preisnachlässe, Umweltschutz oder Steuern. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, jedoch können tatsächliche Ergebnisse von den Schätzungen abweichen.

Für das Jahr 2019 plant BASF mit einem Ölpreis von 70 US$/bbl (Brent) und einem Gaspreis von rund 19 €/MWh (rund 7 US$/mmBtu).

Werthaltigkeitsprüfungen (Impairment-Tests) werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Indikatoren (Triggering Events) auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Zu den externen Indikatoren zählen beispielsweise Veränderungen in den Kundenbranchen, bei den verwendeten Technologien sowie eine rückläufige Konjunkturentwicklung. Eine reduzierte Profitabilität der Produkte, geplante Restrukturierungsmaßnahmen oder physische Schäden der Vermögenswerte stellen interne Indikatoren für eine Wertminderung dar. Bei einem Impairment-Test werden die fortgeführten Buchwerte der Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag der Vermögenswerte verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert (Value in Use). In der Regel wird der Nutzungswert mithilfe von Discounted-Cashflow-Verfahren bestimmt. Die Schätzung der Zahlungsströme und die getroffenen Annahmen basieren auf den jeweils zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen über die zukünftige Entwicklung des operativen Geschäfts und können von den tatsächlichen künftig eintretenden Entwicklungen abweichen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit werden langfristige Ertragsprognosen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung getroffen. Von wesentlicher Bedeutung für die Werthaltigkeitsprüfung ist der gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) gemäß dem Capital Asset Pricing Model. Dessen Komponenten sind der risikofreie Zins, die Marktrisikoprämie sowie ein branchenüblicher Zuschlag für das Kreditrisiko (Spread). Weitere wichtige Annahmen sind die Prognose für den Detailplanungszeitraum sowie die in der Folge angewendete Wachstumsrate.

Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt. Die Wertminderung des Vermögenswerts (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) erfolgt in Höhe des Unterschieds zwischen dem bisherigen Buchwert und dem erzielbaren Betrag.

Die Werthaltigkeitsprüfung beim Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill-Impairment-Test) erfolgt auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten, die bei BASF überwiegend den Geschäftseinheiten, in Einzelfällen auch den Unternehmensbereichen entsprechen. Falls ein Wertberichtigungsbedarf vorliegt, wird in einem ersten Schritt der bestehende Geschäfts- oder Firmenwert gegebenenfalls vollständig abgeschrieben. Besteht danach weiterhin Wertberichtigungsbedarf, wird dieser auf die übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Vorzunehmende Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.