Seite zurückSeite weiter

8 -- Steueraufwand

 DownloadDownload XLS

Millionen €

2007

2006

Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
und Gewerbesteuer

338,5

492,9

Ausländische Ertragsteuern

2.355,2

2.235,0

Steuern für Vorjahre

–85,9

–3,2

Körperschaftsteuerguthaben

2,3

–51,8

Laufender Aufwand für Ertragsteuern

2.610,1

2.672,9

Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (-)

–0,2

387,7

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

2.609,9

3.060,6

davon Ertragsteuern für Ölförderung

1.768,0

1.736,1

Sonstige Steuern sowie Umsatz-
und andere Verbrauchssteuern

245,2

229,1

Steueraufwand

2.855,1

3.289,7

Das Ergebnis vor Ertragsteuern teilt sich auf das In- und Ausland wie folgt auf:

 DownloadDownload XLS

Millionen €

2007

2006

Deutschland

1.758,7

2.088,5

Ausländische Betriebsstätten deutscher
Gesellschaften zur Ölförderung

1.895,4

1.814,6

Ausland

3.281,3

2.623,6

 

6.935,4

6.526,7

Am 6. Juli 2007 hat der Bundesrat das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verabschiedet, welches zu einer Reduktion der Gesamtsteuerbelastung deutscher Kapitalgesellschaften von bisher 38 % auf 29 % führt. Für die Berechnung der latenten Steuern im Konzernabschluss sind latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten anhand der Steuersätze zu bewerten, welche für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Da das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 im Juli 2007 verabschiedet worden ist, wurde der bei deutschen Gruppengesellschaften bestehende Überhang passiver latenter Steuern mit dem niedrigeren Steuersatz bewertet. Daraus ergab sich einmalig ein nicht zahlungswirksamer Ertrag von 229 Millionen €.

In Deutschland wird auf ausgeschüttete und auf einbehaltene Gewinne einheitlich eine Körperschaftsteuer von 25 % (ab 2008: 15 %) und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbeertragsteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von der Kommune, in der das Unternehmen ansässig ist. Unter Berücksichtigung der letztmals in 2007 bestehenden Möglichkeit, die Gewerbeertragsteuer als Betriebsausgabe und somit auch von der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer abzuziehen, ergibt sich ein gewichteter Durchschnittssatz von 15,4 % (ab 2008: 12,7 %).

Der von den ausländischen Gruppengesellschaften erzielte Gewinn wird mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Sätzen versteuert.

Bei ausländischen Gruppengesellschaften werden die latenten Steuern mit den im jeweiligen Sitzland maßgeblichen Steuersätzen von durchschnittlich 30 % im Jahr 2007 und 33 % im Jahr 2006 ermittelt.

Ertragsteuern für die Ölförderung ausländischer Betriebsstätten können bis zur Höhe der auf diese ausländischen Einkommensteile entfallenden deutschen Körperschaftsteuer angerechnet werden. Der nicht anrechenbare Betrag wird in der Tabelle auf der folgenden Seite gesondert ausgewiesen.

In den sonstigen Steuern sind Grundsteuern und andere vergleichbare Steuern von 77,1 Millionen € im Jahr 2007 und 90,3 Millionen € im Jahr 2006 enthalten. Sie sind den betrieblichen Funktionskosten zugeordnet.

Aus der Veränderung von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern resultiert ein Aufwand in Höhe von 22,9 Millionen € im Jahr 2007 und 59,7 Millionen € im Jahr 2006.

Überleitungsrechnung auf den effektiven Steueraufwand
und die Steuerquote

 

DownloadDownload XLS

 

2007

 

2006

 

Millionen €

%

 

Millionen €

%

Erwartete Körperschaftsteuer nach der Tarifbelastung in Deutschland (25%)

1.733,8

25,0

 

1.631,7

25,0

Solidaritätszuschlag

8,9

0,1

 

13,8

0,2

Gewerbeertragsteuer unter Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit von der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer

106,4

1,5

 

240,9

3,7

Einfluss abweichender Steuersätze
für Einkommen ausländischer Gruppengesellschaften

158,0

2,3

 

157,2

2,4

Steuerfreie Erträge

–338,2

–4,9

 

–196,1

–3,0

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

74,1

1,1

 

106,6

1,6

Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
(Nach-Steuer-Ergebnis)

–14,3

–0,2

 

–8,8

–0,1

Steuern für Vorjahre

–85,9

–1,2

 

–3,2

.

Nicht anrechenbare ausländische Ertragsteuern für die Ölförderung

1.302,3

18,8

 

1.282,4

19,7

Latente Steuern für geplante
Ausschüttungen von Gruppengesellschaften

31,1

0,4

 

15,2

0,2

Körperschaftsteuerguthaben

2,3

.

 

–51,8

–0,8

Anpassung der latenten Steuern
auf Grund der Unternehmenssteuerreform

–228,9

–3,3

 

Sonstiges

–139,7

–2,0

 

–127,3

–2,0

Effektive Ertragsteuern/Steuerquote

2.609,9

37,6

 

3.060,6

46,9

Höhere steuerfreie Erträge ergaben sich insbesondere durch steigende steuerbefreite Ergebnisbeiträge asiatischer Gruppengesellschaften.

Abgrenzungsposten für latente Steuern (Millionen €)

 

 

DownloadDownload XLS

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

 

2007

2006

 

2007

2006

Immaterielles Vermögen

26,7

24,7

 

1.374,5

1.141,6

Sachanlagen

145,8

133,8

 

1.357,7

1.396,0

Finanzanlagen

8,6

17,7

 

113,0

65,2

Vorräte und Forderungen

163,5

216,8

 

271,5

330,5

Pensionsrückstellungen

484,2

639,8

 

101,8

8,7

Übrige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

660,5

536,0

 

54,2

145,4

Steuerliche Verlustvorträge

636,8

627,3

 

Sonstiges

62,1

343,2

 

215,8

142,8

Saldierungen

–1.428,0

–1.789,2

 

–1.428,0

–1.789,2

Wertberichtigungen auf latente Steuern

–81,4

–127,7

 

davon auf steuerliche Verlustvorträge

–77,9

–43,7

 

Gesamt

678,8

622,4

 

2.060,5

1.441,0

davon kurzfristig

444,9

275,3

 

259,9

251,0

Latente Steuern ergeben sich insbesondere aus temporären Abweichungen zwischen steuerbilanziellen Wertansätzen und den gemäß IFRS bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Durch die Neubewertung aller Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Akquisitionen gemäß IFRS 3 bestehen wesentliche Abweichungen zwischen den anzusetzenden Zeitwerten und den Werten in der Steuerbilanz, die hauptsächlich zur Bilanzierung von passiven latenten Steuern führen. Maßgebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge. Dies hängt ab von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Auf Grund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und der erwarteten steuerlichen Einkommensentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Vorteile aus den aktivierten latenten Steuern realisiert werden können.

Latente Steuerforderungen wurden mit latenten Steuerschulden derselben Fristigkeit saldiert, sofern diese sich gegen dieselbe Steuerbehörde richten.

Für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften in Höhe von 4.985,5 Millionen € im Jahr 2007 sowie 3.258,1 Millionen € im Jahr 2006 wurden keine passiven latenten Steuern angesetzt, da diese Gewinne keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen oder auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.

Bei diesen zeitlichen Differenzen wären für die Berechnung latenter Steuern nur die jeweils anzuwendenden Quellensteuern zu berücksichtigen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der deutschen Besteuerung von 5 % für ausgeschüttete Dividenden.

Die steuerlichen Verlustvorträge teilen sich regional wie folgt auf:

Regionale steuerliche Verlustvorträge (Millionen €)

DownloadDownload XLS

 

2007

2006

Deutschland

33,7

64,4

Ausland

1.583,7

1.758,1

 

1.617,4

1.822,5

Steuerliche Verluste können in Deutschland auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Im Ausland entstanden Verlustvorträge vor allem in der Region Nordamerika. Sie verfallen dort erst ab dem Jahr 2020. In den Jahren 2007 und 2006 konnten die Verlustvorträge in der Region Nordamerika durch das hohe Ergebnis abgebaut werden.

Für steuerliche Verlustvorträge von 195,6 Millionen € im Jahr 2007 sowie 112,3 Millionen € im Jahr 2006 wurden Wertberichtigungen gebildet.

Steuerschulden umfassen Steuerverbindlichkeiten und kurzfristige Steuerrückstellungen. Steuerverbindlichkeiten betreffen überwiegend veranlagte Ertragsteuern und sonstige Steuern. Steuerrückstellungen umfassen noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres und für Vorjahre.

Steuerschulden (Millionen €)

DownloadDownload XLS

 

2007

2006

Steuerrückstellungen

346,6

294,4

Steuerverbindlichkeiten

534,2

564,3

 

880,8

858,7

Seite zurückzum SeitenanfangSeite weiter